Ihre kompetente Hausverwaltung in Salzburg und Umgebung

professionelles Service aus einer Hand!

Als professionelle Hausverwalter sind wir spezialisiert auf die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung von Zinshäusern, Wohnungseigentums- und Gewerbeobjekten. Wir sind kompetent, persönlich und kundenorientiert und verfügen über eine langjährige Erfahrung als Immobilientreuhänder im Raum Salzburg Stadt, Salzburg Land sowie dem angrenzenden Oberösterreich. Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eines Zinshauses, einer Gewerbeimmobilie oder einer einzelnen Eigentumswohnung ist Vertrauenssache. Mit uns haben Sie einen lokalen und transparenten Partner an Ihrer Seite.

Wohnungseigentum / WEG

  • Inkasso u. Verwaltung von Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten
  • Mahnwesen gegenüber säumigen Miteigentümern
  • Führung einer Instandhaltungsrücklage gemäß § 31 WEG 2002 idgF
  • Erstellung der Jahresabrechnungen gemäß § 32 WEG 2002 idgF
  • Bezahlung und Controlling der anfallenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall,…)
  • Jährliche Neuberechnung und Vorschreibung der monatlichen Bewirtschaftungskosten
  • Kontoführung von Giro- und Instandhaltungskonto (auf Eigentümer lautend)
  • Erstellung einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und einer Jahresumsatzsteuererklärung im Zuge der Abrechnung
  • Erstellung von Finanzamtsbestätigungen
  • Darlehensverwaltung
  • Vertretung vor Behörden (Finanzamt, Gerichten, Baubehörden, ….)
  • Regelmäßige Inspektionen der Gebäude vor Ort
  • Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten nach Rücksprache mit den Miteigentümern in
  • Abstimmung mit den Eigentümern
  • Beauftragung und Kontrolle von Dienstnehmern (Hausmeister) und anderen Dienstleistern (Handwerker, Hausbetreuer,…)
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)
  • Erstellung eines Wirtschaftsplan und Vorausschau
  • Versicherung der Liegenschaft
  • Abhaltung von Eigentümerversammlungen gemäß § 25 WEG 2002

Zinshäuser / MRG

  • Vereinnahmen und Verwalten des Mietzinses und der Vorauszahlungen für Betriebskosten
  • Mahnungen für säumige Mieter und eventuelle Klageführung (nach Rücksprache mit Eigentümer)
  • Abschluss von Mietverträgen gegen gesondertes Honorar an den Mieter
  • Mitwirkung bei der Suche von potentiellen Mietern durch unseren Kooperationspartner im Haus, RE/MAX Family
  • Gegebenenfalls Übergabe und Übernahme bei Mieterwechsel gegen gesondertes Honorar
  • Legung einer jährlichen Abrechnung an die Hauseigentümer und Mieter
  • Bezahlung und Controlling der anfallenden Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall,…)
  • Überweisungen der monatlichen Hauptmiete an die Eigentümer (nach Abzug der Aufwendungen für Eigentümer)
  • Erstellung von Mietverträgen (nur im Vollanwendungsbereich MRG)
  • Erstellung einer monatlichen (oder vierteljährlichen) Umsatzsteuervoranmeldung für die Vermietung und Überweisung an das Finanzamt oder den Eigentümer
  • Kautionseröffnung/Verwahrung und Rückgabe
  • Indexüberwachung laufend
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)
  • Beauftragung und Kontrolle von Dienstnehmern (Hausmeister) und anderen Dienstleistern (Handwerker, Hausbetreuer,…)
  • Laufende Kontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen und Wartungsverträgen (z.B. Liftanlagen, Heizungswartungen, Kamine,…)

Vermietung & Verkauf

Remax Family Salzburg

Vertrauen
durch Kompetenz

Persönliche Betreuung steht bei uns an erster Stelle – wir erstellen Ihnen ein für Ihre Immobilie maßgeschneidertes Angebot.

Lassen Sie sich ein unverbindliches Offert erstellen und kontaktieren Sie uns noch heute unter +43 (0)680 555 70 27 oder fordern sie weitere Informationen per Email unter office@rs-hausverwaltung.at oder Online-Formular an – ihre Zufriedenheit ist unser Erfolg!

Das sind wir

Markus Schwarz

konz. Immobilientreuhänder

m: schwarz@rs-hausverwaltung.at
t: +43 (0)680 555 70 27

Hermann Rieß MIB MCom akad. IM

akad. Immobilienmanager

m: riess@rs-hausverwaltung.at
t: +43 (0)664 442 53 68

Ihre Zufriedenheit
ist unser Erfolg

Mag. Maria-Elisabeth Flachberger-Rieß LL.M.

Rechtsberatung

Lukas Flachberger

Kommunikation

Fragen zum Thema Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung einer Liegenschaft. Die Verwaltung ist etwa für das Vereinnahmen von Akontozahlungen, der Erstellung der Jahresabrechnung, der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Immobilie oder der Abhaltung von Eigentümerversammlungen verantwortlich.

Immobilien zu verwalten bedeutet mehr als nur einen Job zu erfüllen. Der Verwalter hat mit fremden Immobilienvermögen treuhändig umzugehen, auf die Immobilien seiner Kunden aufzupassen und sich ordentlich zu kümmern.

Eine detaillierte Aufstellung der Aufgabengebiete einer Hausverwaltung finden Sie direkt auf unserer Website.

Das Gewerbe des Immobilientreuhänders ist in der österreichischen Gewerbeordnung (GewO 1994) ein reglementiertes Gewerbe. Eine Anmeldung des Gewerbes ist nur unter strikten Auflagen möglich und § 117 der Gewerbeordnung legt strenge Vorlagen auf. Neben einer verpflichtenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung muss der Immobilienverwalter eine fundierte Ausbildung und mehrere Jahre relevante Berufserfahrung nachweisen.

Hausverwaltungsdienstleistungen werden von vielen regionalen, überregionalen und teilweise auch schon von Online-Unternehmen angeboten. Anhand der folgenden Qualitätskriterien können Angebote am besten vergleichen.

Erreichbarkeit

Eine gute Hausverwaltung sollte an Werktagen, von Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten erreichbar sein und technisch in der Lage sein kleinere Instandhaltungsmaßnahmen selbst beurteilen und beauftragen zu können. Eine Notfallnummer hilft bei akuten Problemen wie etwa Wasserrohrbrüchen außerhalb der Geschäftszeiten.

Sollte ein Problem nicht sofort gelöst werden können so sollte der Objektbetreuer ehestmöglich eine Klärung anstoßen und den Kunden unaufgefordert informieren.

Kompetenz

Der Hausverwaltung sollte über eine fundierte Ausbildung und Erfahrung verfügen. Gerade bei Fragen rund um die einschlägigen Gesetze wie etwa das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Heizkostengesetz (HeizKG) muss der Ansprechpartner auskunftsfähig sein.

Ein Hausverwalter muss nicht zwingend auf jede Frage sofort eine Antwort wissen! – Oft bedarf eine verbindliche Rückmeldung einige Recherche oder Konsultierung von Experten. Genau hierfür ist ein breitgefächertes Netzwerk von Professionisten essentiell.

Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen sicher, dass der Hausverwalter über die sich ständige ändernde Gesetzeslage bestmöglich informiert ist und dieses Wissen in seinem Tagesgeschäft anwenden kann.

Der richtige Ansprechpartner

Sie sollten Ihren Ansprechpartner kennen und dieser sollte bestens über die Liegenschaft Bescheid wissen. Jedes Objekt ist anders und gerade bei häufigen Betreuerwechsel gehen oftmals wertvolle Informationen verloren. Ein guter Objektbetreuer betreut Sie über viele Jahre hinweg!

Service vor Ort

Eine gute Hausverwaltung geht die „Extra-Meile“ und besichtigt die Liegenschaft mehrere Male im Jahr. Nur so kann man mit den Anwohnern ins Gespräch kommen und die Wünsche der Mieteigentümer bestmöglich aufnehmen und berücksichtigen. Auch kann so negativen Entwicklungen früh entgegengewirkt werden.

Versicherungsschutz

Ein seriöses Unternehmen erkennen Sie mitunter auch daran, dass dieses über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in ausreichender Schadenshöhe verfügt.

Ihr Team von RS-Hausverwaltung unterstützt Sie gerne bei der organisatorischen, technischen und kaufmännischen Verwaltung Ihrer Immobilie. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Eine Hausverwaltung sorgt für einen korrekten und vor allem reibungslosen Ablauf aller anfallenden Tätigkeiten rund um ein Eigentums- oder Zinshaus. Der Hausverwalter hat eine Vertrauensfunktion gegenüber den Eigentümern. Als treuhänderischer Hausverwalter obliegt dem Verwalter das Ansparen von Rücklagebeträgen sowie die ordnungsgemäße Abrechnung und Überwachung der Betriebskosten.

Die Eigentümer können sich zusätzlich darauf verlassen, dass ihr Wohnungseigentum fachgerecht und verlässlich gepflegt sowie der Wert der Immobilie erhalten bzw. gesteigert wird. Die Hausverwaltung ist zur Sparsamkeit verpflichtet und ein guter Verwalter wird laufend nach Möglichkeiten suchen die laufenden Kosten ohne Qualitätsverlust zu reduzieren.

Eine Hausverwaltung übernimmt die Agenden vor Ort und kann vor allem bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und/oder Mietern als neutrale Instanz schlichtend eingreifen.

Eine generelle Pflicht einen professionellen Hausverwalter zu bestellen besteht nicht. Zinshausbesitzer und kleinere Wohnungseigentumsgemeinschaften verwalten ihre Liegenschaften oftmals selbst. Eine sogenannte Selbstverwaltung spart zwar Geld, kostet aber viel Zeit und manchmal auch Nerven. Vor allem der Aufwand für eine ordentliche Betriebskostenabrechnung, Rücklagen, Winterdienst, Reparaturen, Eigentümerversammlungen udgl. wird oftmals unterschätzt. Private Verwalter müssen vor allem auch die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten.

Eine Selbstverwaltung führt über kurz oder lang oft zu Unstimmigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern. Ist kein Verwalter bestellt, so kann sowohl ein Wohnungseigentümer als auch ein Dritter, der ein berechtigtes Interesse an einer wirksamen Vertretung der Eigentümergemeinschaft hat, die gerichtliche Bestellung eines vorläufigen Verwalters beantragen. Bis zu dieser Entscheidung gilt der im Grundbuch erstgenannte Wohnungseigentümer als Zustellbevollmächtigter. Die Vertretungsbefugnis des vorläufigen Verwalters endet mit der Bestellung eines Verwalters durch die Gemeinschaft.

Das Honorar für die üblichen Leistungen der kaufmännischen, technischen und organisatorischen Verwaltung wird üblicherweise zu einem Pauschalbetrag angeboten. Zusatzleistungen wie etwa ein Bauleitungshonorar für Großreparaturen oder zusätzliche Leistungen (z.B. zusätzliche Eigentümerversammlungen, Durchführung baulicher Änderungen durch Eigentümer) werden gesondert verrechnet. Das Honorar orientiert sich am zu erwartenden Aufwand und wird für jedes Objekt individuell berechnet.

Die Hausverwaltung wird vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft bestellt und auch bezahlt. Die Kosten einer Verwaltung können einem Mieter anteilig verrechnet werden. Im Jahr 2018 kann den Mietern € 3,59 pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr als Betriebskosten zur Deckung der Verwaltungsauslagen verrechnet werden.

Die Hausverwaltung wird bei Mietobjekten vom Alleineigentümer und bei Wohnungseigentumsobjekten von der Mehrheit (nach Anteilen) der Miteigentümer bestellt. Wenn unter den Miteigentümern kein Einvernehmen besteht kann ein Verwalter auch auf Antrag vom jeweiligen Bezirksgericht bestellt werden.

Die Mehrheit der Wohnungseigentümer (nach Anteilen) kann eine Hausverwaltung kündigen. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit können sowohl die Eigentümergemeinschaft als auch der Verwalter den Verwaltungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode kündigen. Damit die Kündigung per 31. Dezember wirksam wird muss diese bis 30. September ausgesprochen werden.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann jeder einzelne Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters durch ein Gericht beantragen. Hierfür muss jedoch eine grobe Pflichtverletzung vorliegen, welche durch das Gericht bestätigt werden muss.

Sie sind mit Ihrer derzeitigen Hausverwaltung unzufrieden und möchten wechseln? – Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot und unterstützen Sie bei der Kündigung Ihres aktuellen Verwalters.

Das Unternehmen wurde von Hermann Riess und Markus Schwarz mit dem Ziel eine professionelle und transparente Hausverwaltung im Raum Salzburg anzubieten gegründet. Hr. Riess verfügt über Masterabschlüsse in den Bereichen Betriebswirtschaft und Marketing sowie eine Ausbildung zum akademischen Immobilienmanager. Hr. Schwarz ist staatlich konzessionierter Immobilientreuhänder eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Beide arbeiten seit vielen Jahren im Immobilienbereich und verfügen über umfassende Erfahrung im Immobiliensektor.

Zusätzlich steht dem Unternehmen ein Netzwerk von Experten in den Bereichen Recht, Kommunikation, Bautechnik etc. zur Verfügung.

Aktuell betreuen wir Objekte in Salzburg Stadt, dem Salzburger Umland sowie dem angrenzenden Oberösterreich.

Als Hausverwalter haben wir gegenüber den Eigentümern eine Rechnungslegungspflicht. Im Falle einer Reparatur/Sanierung müssen ab einer vertraglich festgeleten Bagatellgrenze (z.B. € 1.000.-) mindestens drei Angebote von Fachbetrieben eingeholt werden. In den meisten Fällen wird der Auftrag an den Bestbieter vergeben. Sollte ein teureres Angebot aufgrund zusätzlicher Faktoren (z.B. längere Garantie) bevorzugt werden so muss hier die Wohnungseigentumsgemeinschaft entscheiden.

Zur Instandhaltung der Liegenschaft bezahlt jeder Wohnungseigentümer einen Beitrag zur Rücklage. Dieser Betrag variiert nach Baujahr, Zustand und den Vorstellungen der Eigentümer, muss jedoch gemäß Wohnungseigentumsgesetz „angemessen“ sein. Die Rücklage dient dazu, in Zukunft anfallende Reparaturen und Sanierungen zu begleichen. Der Verwalter darf aber nicht frei über diese verfügen, sondern muss die Eigentümer darüber informieren, wie das Geld verwendet wird bzw. wurde.

Kontakt

Anfrage von Webseite

Adresse

Mayburgerplatz 8
5204 Straßwalchen

Kontakt

office@rs-hausverwaltung.at
T: +43 (0)680 555 70 27
Fax: +43 (0)6215 8264 30

Öffnungszeiten:

Mo – Fr: 09:00 – 17:00

sowie nach Vereinbarung