Kein Recht auf Klimaanlage in Mietwohnungen

Wer eine Wohnung mietet, braucht für den Einbau einer Klimaanlage die Zustimmung des Vermieters. Die Gerichte haben bisher entschieden, dass es zu akzeptieren ist, wenn der Vermieter den Einbau ablehnt. Das könnte sich angesichts heißerer Sommer aber ändern.

Vor allem in Dachgeschosswohnungen können die Temperaturen im Sommer rasch auf 35 Grad steigen. Da die Räume auch in der Nacht kaum abkühlen, ist für viele Mieter an Schlaf nicht zu denken. Ein Wiener Pensionist, der unter Herzproblemen leidet, wollte deshalb in seiner Mietwohnung eine Klimaanlage mit einem Außengerät an der Hauswand einbauen. Der Eigentümer der Wohnung lehnte das ab, so das Ö1-Morgenjournal.

Klimaanlagen bereits üblich

Mieter brauchen für den Einbau einer Klimaanlage die Zustimmung des Vermieters. Ein Recht, das Gerät einzubauen, gibt es nicht. Lehnt ein Vermieter das Vorhaben ab, urteilten Gerichte bisher, dass das zu akzeptieren ist. Zuletzt lehnte 2010 das Landesgericht Wien einen derartigen Antrag ab, weil eine Klimaanlage mit Außengerät nicht verkehrsüblich sei.

Angesichts heißerer Sommer hätten Mieter aber gute Chancen dennoch zu einer Klimaanlage zu kommen, so Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien(AK Wien) gegenüber oe1.ORF.at. Rosifka erwartet, dass Gerichtsentscheidungen künftig eher zugunsten der Mieter ausfallen werden. Klimaanlagen seien zunehmend üblich und würden bei Neubauten in den Dachgeschosswohnungen oft schon miteingebaut. Auch die Gerichte könnten Klimaanlagen mittlerweile als verkehrsüblich einstufen.

Schlichtungsstelle entscheidet

Will ein Mieter die Klimaanlage gegen den Willen des Vermieters einbauen, muss er nachweisen, dass sie seinem wichtigen persönlichen Interesse dient und verkehrsüblich ist. „Die Erfolgschancen sind gut, wenn man einen solchen Antrag bei einer Schlichtungsstelle einbringt“, so Rosifka. Mieter müssen die Kosten für die Klimaanlage selbst tragen.

Quelle: Help