In der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl wurde die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen beschlossen.

Derzeit hat der Vermieter einer Wohnung bei Abschluss eines Mietvertrages eine von der vertraglich vereinbarten Leistung und der vertraglich vereinbarten Dauer abhängige Mietvertragsgebühr in Höhe von einem Prozent zu entrichten. Diese wird üblicherweise auf den Mieter überwälzt.

Nun ist noch der Bundesrat am Zug, der die Gesetzesänderung absegnen muss und nächste Woche tagt. Die Abschaffung tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, was noch einige Wochen dauern könnte.

Quelle: Kurier