Die Verwaltungskosten einer Liegenschaft werden generell dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Bei vermieteten Einheiten kann der Vermieter gemäß § 22 MRG pro Kalenderjahr und Quadratmeter Nutzfläche des Hauses den nach § 15a Abs. 3 Z 1 jeweils geltenden Betrag anrechnen, der auf zwölf gleiche Monatsbeträge zu verteilen ist. Dieser Betrag wird periodisch neu berechnet und beträgt derzeit € 3,43 pro m².

Die Verwaltungskostenpauschale für 2005 gemäß § 22 MRG beträgt 2,77 Euro (seit 1.6.2004).

Die Verwaltungskostenpauschale für 2006 gemäß § 22 MRG beträgt 2,82 Euro (entspricht dem Mischsatz aus dem alten Wert und dem neuen Wert von 2,91 Euro seit 1.9.2006).

Die Verwaltungskostenpauschale für 2007 gemäß § 22 MRG beträgt 2,91 Euro.

  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2008 gemäß § 22 MRG beträgt 2,97 Euro (entspricht dem Mischsatz aus dem alten Wert und dem neuen Wert von 3,08 Euro seit 1.9.2008).
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2009 gemäß § 22 MRG beträgt 3,08 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2010 gemäß § 22 MRG beträgt 3,08 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2011 gemäß § 22 MRG beträgt 3,15 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2012 gemäß § 22 MRG beträgt 3,25 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2013 gemäß § 22 MRG beträgt 3,25 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2014 gemäß § 22 MRG beträgt 3,385 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2015 gemäß § 22 MRG beträgt 3,43 Euro.
  • Die Verwaltungskostenpauschale für 2016 gemäß § 22 MRG beträgt 3,43 Euro.

 

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich