Neue mietrechtliche Kategoriebeträge

Nach der nunmehr erfolgten Verlautbarung der endgültigen Indexzahl des VPI 2000 für den Monat Oktober 2017 (= 139,0) steht fest, dass am 1. Februar 2018 eine Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeträge gemäß § 15a MRG (und damit auch der Beträge für die „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG) stattfinden wird.

Kategorie

Kategoriebetrag

alt (in EUR)

(1.4.2014 bis 31.1.2018)

Kategoriebetrag neu (in EUR)

(ab 1.2.2018)

A3,433,60
B2,572,70
C und D brauchbar1,711,80
D unbrauchbar0,860,90

Die Kundmachung der Kategoriebeträge wird durch das Justizministerium im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Verwaltungskostenpauschale

Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich am 1. Februar 2018 auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf EUR 3,60 je m² Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG). Für das Jahr 2018 ergibt sich daher ein Mischsatz in der Höhe von EUR 3,59 je m² Nutzfläche und Jahr.

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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich