Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt das Wohnrecht zu modernisieren. Unter anderem soll Eigentum gefördert sowie mehr Anreize für Neubau und Sanierungen geschaffen werden. Das Programm beinhaltet insgesamt fünf Änderungen mit erheblichen Auswirkungen für Mieter und Vermieter.

Erleichterungen bei Mietkauf

Der Weg vom Mieter zum Eigentümer soll zugänglicher werden. Hierfür sollen Voraussetzungen geschaffen werden, mit denen Mieter die Mietkaufoption leichter in Anspruch nehmen können. Darüber, wie genau das umgesetzt werden soll, ist bislang noch wenig bekannt. Als einzig konkrete Maßnahme wurde bis dato bekannt, dass der Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren erneut auf zehn Jahre verkürzt werden soll.

Änderungen bei befristeten Mietverträgen

Längerfristige Mietverhältnisse sollen durch Anreize gefördert werden. Wie das genau aussehen soll, ist im neuen Programm nicht genauer ausgeführt. Zudem sollen Vermieter künftig ihre Mieter rechtzeitig darüber informieren müssen, dass und wann ihr Mietvertrag ausläuft.

Andererseits sollen aber auch kürzere Befristungen ermöglicht werden. Bislang ist die Befristung im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG auf mindestens drei Jahre vorgesehen (siehe Link). Hierbei soll es bei bestimmen Voraussetzungen zu Ausnahmen kommen.

In ihrem Papier nennt die Regierung bereits zwei Beispielfälle, in denen das anders werden soll. Bei:

  • Mietverträgen, die für die Dauer einer Ausbildung geschlossen werden
  • Mietverträgen für Wohnungen, die leer stehen, weil das Haus saniert werden soll

Wichtig für jene, die ihre Wohnung an Urlauber vermieten: Für die gewerbsmäßige tageweise Vermietung von Wohnungen soll eine Gewerbeberechtigung erforderlich werden.

Hauptmietrechte können nicht mehr an Geschwister und Enkel abgetreten werden

Hauptmietrechte können an bestimmte Verwandte abgetreten werden. Zukünftig sollen jedoch nur mehr Ehegatten, eingetragene Partner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr in einen Mietvertrag eintreten können. Bislang war dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Geschwister und Enkel möglich.

Mieten für zeitgemäß sanierte Altbauten könnten steigen

Gute Nachrichten für Zinshausbesitzer – weniger gute für Mieter: marktkonforme Mieten sollen künftig nicht mehr nur in Neubauten sondern auch, wenn ein Altbau gesamtsaniert wurde, so dass er dem zeitgemäßen Standard entspricht möglich sein. Was genau als marktkonform gilt, hat die Regierung in ihrem Papier jedoch nicht genauer definiert.

Bis ein neues Mietrecht geschaffen ist, plant die Regierung auch im bestehenden Mietrecht eine gravierende Änderung: Sie will das Verbot des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln aufheben. Aufgrund des Lagezuschlags ist es möglich, bei der Berechnung der Miete für Altbauten in guter Lage eine höhere Miete zu verlangen.

Einkommens-Checks im kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau

Im sozialen Wohnbau soll zukünftig regelmäßig überprüft werden, ob ein Mieter noch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Im Regierungsprogramm wird dies „Regelmäßige Mietzinsanpassungen für Besserverdiener im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau“ genannt. Für den Mieter hieße das, er müsste künftig mit regelmäßigen Einkommensnachweise belegen, dass er weiterhin nicht über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.

Neues Mietrecht würde nur für künftige Mietverträge gelten

Ein neues Mietrecht würde jedoch nur künftige Mietverträge betreffen. In bestehende Verträge soll nicht eingegriffen werden.

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Quelle: Immowelt.at