Hausmüll vs. Sperrmüll

Das Abladen von Sperrmüll sorgt in vielen Mehrparteienhäusern für Unmut. Sperrmüll ist nicht als regelmäßige Beseitigung von Hausmüll (z.B. Restmüll, Biotonne, Karton/Papier) anzusehen, welcher direkt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an die Eigenümer (gemäß Wohnungseigentumsgesetz) bzw. Mieter (gemäß Mietrechtsgesetz) verrechnet wird. Diese Kosten werden üblicherweise anhand der Anteile und nicht nach tatsächlichem Verbrauch verrechnet. Sperrmüll gehört nicht zur regelmäßigen Beseitigung des Hausmülls.

Kosten trägt Verursacher

Die Kosten der Entfernung von Sperrmüll hat der Verursacher prinzipiell alleine zu tragen. Lässt sich jedoch der Verursacher nicht feststellen sind diese Kosten verhältnismäßig von den Wohnungseigentümern oder den Mietern zu tragen, da die Beseitigung im Interesse aller Hausbewohner liegt oder im Einzelfall auch behördlich angeordnet werden kann.

Quelle: Kurier