Haustierverbot in Mietwohnungen?

Die Haltung von Hunden,  Katzen und anderen Haustieren sorgt immer wieder für Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern. Der OGH hat in seinem Urteil (siehe VKI) von 2010 geurteilt, dass die Haltung von Haustieren im Mietvertrag nicht generell bzw. umfassend verboten werden können. All jene Tiere, von denen keinerlei Beeinträchtigung ausgehen kann wären somit erlaubt (z.B. Hamster, Meerschweinchen und ähnliches). Das heisst jedoch nicht, dass jegliche Haustierhaltung in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt ist!

Was bedeutet das OGH Urteil?

Das Urteil liegt im Detail: das OGH hat im wesentlichen nur grundsätzliche Mietvertragsklauseln wie etwas „Haustiere nicht gestattet“ verboten. Die Rechtssprechung zielt daher auf eine Pauschalisierung eines Tierhaltverbots per Mietvertrag, da dieser ohne sachlichen Grund den Mieter grob benachteiligt.

Was bedeutet dies für Verträge mit solchen Klauseln?

Alle Vertragsklauseln, die eine solche Formuliereung beinhalten sind somit unwirksam. Alle betroffenen Mieter können daher ohne weitere Nachfrage Haustiere in Ihrer Wohnung halten.

Welche Arten von Verboten sind weiterhin zulässig?

Sind im Mietvertrag individuelle (nicht vorgefertigte) Klauseln beinhaltet, die spezifische Gattungen, wie Hunde oder Katzen, aber auch einzelne Rassen wie z.Bsp „Kampfhunde“ ausschliessen, so sind diese definitiv wirksam, da sie nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren verstossen.

Darf mit dem Zusatz „Haustiere verboten“ geworben werden?

Der OGH hat dazu bislang keine Stellungnahme abgegeben. Sollte jedoch auch der Mietvertrag einen solchen Passus beinhalten, ist der selbstverständlich nicht wirksam. Wahrscheinlich aber wird der Vermieter, der eine solche Wohnungsanzeige in Auftrag gibt, im Mietvertrag unter Umständen Hunde und Katzenals verboten angeben. Und diese ganz klaren eingregrenzten verbote sind erlaubt.

Muss ich meinem Vermieter ein Haustier anzeigen?

Ist im Mietvertrag nichts anderes vermerkt, so brauchen Sie Ihrem Vermieter auch die Tierhaltung nicht anzeigen.

Was sind Erlaubnisklauseln im Mietvertrag?

Grundsätzlich kann Ihr Vermieter auch eine Haustiererlaubnisklausel vereinbaren, bei der Sie zwingend vor der Anschaffung eines Haustieres um Erlaubnis bitten müssen.

Gerne unterstützt Sie das Team von RS-Hausverwaltung bei der Erstellung Ihrer Mietverträge.

Quelle: Mietervereinigung Österreich